Elternbeirat
Nach Artikel 14 Abs. 3 des BayKiBiG ist in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat zu errichten. Seine Aufgaben umfassen die Zusammenarbeit zwischen Eltern, pädagogischem Personal und dem Träger und nehmen vor allem beratende und unterstützende Funktionen ein. Die Erziehungsberechtigten wählen zu Beginn jedes Kindergartenjahres aus ihrer Mitte Elternvertreter und bilden daraus den Elternbeirat.
Aufgaben des Elternbeirats:
- Unterstützung der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft
- Förderung der Zusammenarbeit von Träger, Einrichtung und Eltern
- vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Fachkräften
- Verständnis der Eltern wecken für die Arbeit der Einrichtung
- Einsetzen für eine angemessene Besetzung mit Fachkräften und eine kindgemäße sachliche und räumliche Ausstattung
- Weitergeben von Wünschen, Anregungen, Vorschlägen und Kritik der Eltern an die Einrichtung und an den Träger
- Anhörungsrecht zur Regelung der Ferien- und Öffnungszeiten
Eine enge Zusammenarbeit mit den Vertretern des Elternbeirats ist uns sehr wichtig.